Hausordnung
für die Winfried-Koch-Hütte Röhrenfurth



Für die Benutzung der Grillhütte wird, im Einvernehmen mit der Dorfgemeinschaft, folgende Hausordnung festgelegt:



Beabsichtigte Veranstaltungen sind rechtzeitig und verbindlich bei der Dorfgemeinschaft bzw. dem/der Hausmeister/in anzumelden.

Die Höhe der Benutzungsentgelte wird durch die jeweilige Benutzungs- und Tarifordnung (siehe Rechnung) geregelt.

Die Bewirtschaftung kann von dem/der Veranstalter/in, unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, individuell gestaltet werden.

Der/Die Veranstalter/in regelt mit dem/der Hausmeister/in die Übernahme und die Abnahme der Räume bzw. der Einrichtung und achtet auf die Einhaltung dieser Hausordnung.

Der/Die Veranstalter/in muss mindestens 21 Jahre alt sein. Er/Sie übernimmt für die Dauer der Benutzung die Sicherung des Gebäudes. Kaution und Privathaftpflicht müssen vorliegen.

Der/Die Veranstalter/in haftet für Schäden, die durch schuldhaftes Verhalten verursacht wurden.

Störung an der Beleuchtung sowie der Be- und Entwässerung sind umgehend dem/der Hausmeister/in zu melden. Eine Stromverteilung durch Verlängerungskabel ist nicht gestattet.

Toilettenpapier und Handtücher sind vom Mieter zu stellen.

Nach jeder Veranstaltung muss die Reinigung der benutzten Räume und Einrichtungen vom Benutzer vorgenommen werden.

Die Reinigung der Grillhütte darf sich nicht nur auf die Reinigung des Fußbodens beschränken, sondern speziell auch auf die Überprüfung und Reinigung der Tische und der Bestuhlung (Bänke).

Abfälle (Müll) sind von dem/der Veranstalter/in mitzunehmen und zu entsorgen..

Die Dorfgemeinschaft (der Vorstand) der/die Hausmeister/in üben das Hausrecht aus und sind weisungsberechtigt. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.

Verstöße gegen diese Hausordnung bewirken den sofortigen Ausschluss von der Benutzung. Die Entscheidung darüber trifft der Vorstand mit dem Magistrat der Stadt Melsungen.



Melsungen, den 15.04.2002
Der Vorstand der Dorfgemeinschaft Röhrenfurth
H. Döring, 1. Vorsitzender

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